Regeln zur Sprachförderung
Eltern, die selbst die Sprachförderung ihres Kindes übernehmen möchten
(von 3 Jahren bis zum Schulbeginn)
Wenn Sie als Eltern selbst die Sprachförderung Ihres Kindes übernehmen möchten, müssen Sie dies der Gemeinde schriftlich mitteilen, bevor die Sprachförderung beginnt. Mehr lesen über Die Regeln für die Tagesbetreuung.
Die Mitteilung muss mindestens folgende Informationen enthalten: welche Kinder an der Sprachförderung teilnehmen sollen, wo die Sprachförderung stattfinden soll und wer die Sprachförderung des Kindes übernimmt.
Die Person, die die Sprachförderung übernimmt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die beinhalten, dass sie besondere Qualifikationen zur Durchführung der Sprachförderung erworben hat. Zum Beispiel eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher oder eine pädagogische Grundausbildung. Für die Sprachförderung von zweisprachigen Kindern, bei denen Dänisch die Zweitsprache ist, gilt die Anforderung, dass die Person, die die Sprachförderung übernimmt, Fachwissen über den Zweitspracherwerb und die Sprachentwicklung zweisprachiger Kinder erworben hat.
Die Gemeinde muss die von Ihnen als Eltern durchgeführte Sprachförderung beaufsichtigen. Die Gemeinde muss durch ihre Aufsicht bewerten, ob die Sprachförderung den allgemeinen Anforderungen entspricht, die normalerweise an die von der Gemeinde angebotene Sprachförderung gestellt werden.
Wenn eine Sprachbewertung eines Kindes mit einer anderen Muttersprache als Dänisch ergibt, dass das Kind Sprachförderung in Bezug auf seine dänische Sprachentwicklung benötigt, muss die Sprachförderung überwiegend dänischsprachige sprachunterstützende Aktivitäten enthalten.
Falls Sie als Eltern selbst die Sprachförderung übernehmen möchten, aber nicht die erforderlichen Qualifikationen besitzen, können Sie eine Person beauftragen, die Aufgabe zu übernehmen und eventuelle Kosten dafür selbst tragen.
Formular zur Sprachförderung des eigenen Kindes
Das Formular (im Link oben) muss ausgefüllt werden, danach müssen Sie eine Dokumentation der Qualifikationen der Person einreichen, die die Sprachförderung übernimmt.
Die Dokumentation wird sicher über den Link "Sichere Mail senden - Bürger" gesendet. Wenn Sie eingeloggt sind, müssen Sie im Betrefffeld "Att. Lisbeth Kjeldsen" schreiben.
Bitte bedenkt: die Familie erhält generell von der Kommune ein Angebot zur Sprachstimulierung. Wenn dieses Angebot ausgeschlagen wird, kann dieses die Streichung des Kindergeldes zur Folge haben.
Qualifikationsanforderungen
Sprogvurdering und Sprachstimulation müssen von Personen durchgeführt werden, die besondere Qualifikationen für genau diese Aufgabe besitzen.
Allgemein heißt es, dass Personen, die Sprogvurdering und Sprachstimulation durchführen, entweder als Erzieher mit einem Bachelor-Abschluss ausgebildet sein müssen oder auf andere Weise für die Aufgabe qualifiziert sein müssen.
Bezüglich zweisprachiger Kinder gibt es zusätzlich die Anforderung, dass Sprogvurdering und Sprachstimulation von Personen durchgeführt werden, die das notwendige Fachwissen über den Zweitspracherwerb und die Sprachentwicklung zweisprachiger Kinder entweder durch Ausbildung oder durch Erfahrung erworben haben.
Die Qualifikationsanforderung ist im § 11 Absatz 9 des Tagesbetreuungsgesetzes geregelt.
Hausunterricht (nach der Sprachförderung mit Schulbeginn)
Es ist wichtig, dass Eltern, die sich entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, wissen, dass die Unterrichtssprache im Dänischunterricht Dänisch sein muss und neu angekommene Schüler, die noch nicht die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen haben, um am regulären Unterricht in Dänisch in der Volksschule teilzunehmen, Unterricht in Dänisch als Zweitsprache erhalten müssen.
Dies stellt die Anforderung, dass der Unterrichtende die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen hat, um in Dänisch zu unterrichten. Wenn die Eltern selbst nicht über die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen verfügen, können sie eine andere Person als sich selbst für den Dänischunterricht auswählen.
In den übrigen Fächern entscheiden die Eltern selbst, in welcher Sprache der Unterricht erfolgt. Hier sollte erwähnt werden, dass die Prüfungssprache in allen Fächern Dänisch ist (außer in den Sprachfächern), weshalb es wichtig ist, dass das Kind die relevanten fachlichen Begriffe auf Dänisch kennt und darüber kommunizieren kann.