In die Ringkøbing-Skjern umziehen
Skandinavische Staatsbürger dürfen frei nach Dänemark einreisen und in der Ringkøbing-Skjern Kommune arbeiten und wohnen. Dasselbe gilt für EU/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz. Für Bürger aus anderen Ländern gelten andere Regeln. Hier gelten derzeit Sonderregelungen zu: Aufenthaltserlaubnis nach dem Sondergesetz für Vertriebene aus der Ukraine.
In der Ringkøbing-Skjern Kommune haben wir übrigens viele Einwohner, die aus dem Ausland in die Kommune gezogen sind. Wir haben Menschen aus 99 verschiedenen Ländern. Insgesamt leben ca. 6.000 Ausländer in der Kommune.
ICS verwenden – keine Bürokratie, nur Service
Die Ringkøbing-Skjern Kommune ist einem besonderen internationalen Bürgerservice angeschlossen, der dir dabei helfen kann, alle wichtigen Dinge auf einmal kostenfrei zu erledigen. Dadurch vermeidest du, dich an mehrere verschiedene Behörden wenden zu müssen.
International Citizen Service - ICS - ist ein öffentliches Servicezentrum mit mehreren Behörden unter einem Dach, wo vor allem Ausländer Hilfe erhalten können, wenn sie nach Dänemark kommen, um hier zu arbeiten oder zu studieren. Das Büro berät auch Unternehmen, die ausländische Arbeitskräfte anstellen wollen.
Für die Einwohner der Ringkøbing-Skjern Kommune befindet sich das nächste internationale Bürgerservicezentrum in Aarhus. Da musst du dich persönlich melden und verschiedene Unterlagen mitbringen, damit alle erforderlichen Dinge auf einmal erledigt werden können. Wenn deine Familie – Ehegatte/-in, Partner/-in und Kinder – mit nach Dänemark kommt, müssen sich alle Familienmitglieder gleichzeitig persönlich melden.
Unten findest du eine kurze Beschreibung des Verfahrens „Schritt für Schritt“. Prüfe aber immer die Checkliste der ICS, so dass du vor der Reise nach AARHUS alle erforderlichen Unterlagen hast. Du kannst auch das ICS-BÜRO in Aarhus anrufen, wenn du im Zweifel bist. Die Mitarbeiter helfen dir gern - auch mit den erforderlichen Formularen, wenn du persönlich da bist.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich! Alle erforderlichen Behörden stehen aber am Donnerstag und Freitag zur Verfügung, und deine Angelegenheit wird trotz eventueller Wartezeit erledigt, wenn du innerhalb der Öffnungszeiten kommst. Du findest die aktuellen Öffnungs- und Telefonzeiten unter ICS.
EU/EWG-Bürger – Verfahren Schritt für Schritt
Die Anleitung unten bezieht sich zunächst einmal auf dich als EU/EWG-Bürger, wenn du in der Ringkøbing-Skjern Kommune einen Job gefunden hast und hier wohnen möchtest. Weiter unten gibt es eine Anleitung für alle übrigen Staatsbürger.
Das Büro in Aarhus hilft dir mit dem Verfahren, das unter drei Behörden aufgeteilt ist: Der Staatsverwaltung, der Kommune und der Finanzbehörde SKAT.
Erster Schritt: Aufenthaltserlaubnis beantragen
Du musst einen sog. EU-Aufenthaltsausweis bei der Staatsverwaltung beantragen. Ein Antragsformular OD1 findest du auf der Internetseite New to Denmark. Das Formular musst du ausdrucken und ausfüllen. Das ICS in Aarhus hilft dir vor Ort gern dabei.
Folgende Unterlagen musst du mitbringen: Pass respektive Personalausweis, Lichtbild und einen Nachweis für deine Aufenthaltserlaubnis, z.B. in der Form eines Arbeitsvertrags oder einer Arbeitgebererklärung. Mehr Informationen über den Antrag und die erforderlichen Nachweise oder Papiere findest du in der aktuellen Checkliste der ICS.
Umzug anmelden und CPR-Nummer beantragen
Nachdem du deine Aufenthaltserlaubnis bekommen hast, ist der nächste Schritt, deine Einreise registrieren zu lassen. Im ICS-Büro in Aarhus hilft die Aarhus Kommune im Namen der Ringkøbing-Skjern Kommune mit der Umzugsanmeldung und dem Antrag auf eine dänische CPR-Nummer – eine Personennummer, die alle Einwohner von Dänemark haben.
Wenn du deinen Umzug anmeldest, musst du einen festen Wohnsitz in der Kommune haben. Dies ist auch erforderlich, um eine CPR-Nummer zu bekommen. Ebenfalls musst du in den Wohnsitz eingezogen sein, um eine CPR-Nummer zu bekommen.
Du musst Nachweise für deinen Wohnsitz in der Ringkøbing-Skjern Kommune mitbringen, wie z.B. einen Mietvertrag, eine Bescheinigung vom Vermieter – siehe ein Beispiel HIER oder in einigen Fällen den Arbeitsvertrag, aus dem der genaue Wohnsitz, das Datum usw. deutlich hervorgeht. Wenn du verheiratet oder geschieden bist, musst du auch die Ehe- oder eventuelle Scheidungsurkunde mitbringen, auch wenn dein Ehegatte/-in nicht mit nach Dänemark umzieht.
Wenn ein Ehegatte/-in, Partner/-in und Kinder mitziehen, müssen sie sich mit dir persönlich anmelden, die Einreise registrieren lassen und eine Aufenthaltserlaubnis und CPR-Nummer beantragen. In dem Fall müsst ihr die Ehe- oder Partnerurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Pass oder Personalausweis, Lichtbilder u.a.m. mitbringen.
Bedenke bitte, dass die eventuellen Trau-, Scheidungs- und Geburtsurkunden in skandinavischer, englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sein müssen. Gegebenenfalls musst du sie deshalb übersetzen lassen, je nachdem aus welchem Land du kommst.
Es gelten besondere Regeln, wenn dein Partner/-in nicht Bürger/-in eines EU-Staates oder eines nordischen Landes ist. Prüfe immer die aktuellen ICS-Checklisten, damit du sicher bist, vor der Reise nach Aarhus alle Unterlagen zu haben.
Die gelbe Gesundheitskarte
Wenn du eine CPR-Nummer bekommen hast, und die Einreise in die Kommune registriert ist, bist du durch die generelle dänische Krankenversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass du im Falle von Krankheit eine kostenlose ärztliche Behandlung bekommen kannst. Aus einer Liste über praktizierende Ärzte in der Ringkøbing-Skjern Kommune musst du einen bestimmten Arzt auswählen.
Das ICS in Aarhus sorgt dafür, dass du später mit der Post den nationalen Ausweis dafür erhältst, dass du durch die öffentliche Krankenversicherung abgesichert bist.
Diesen Ausweis nennen wir die DET GULE SundhedSKORT. Die Karte musst du immer mitbringen, wenn du dich an den Arzt, das Krankenhaus oder bei anderen Gesundheitsangeboten meldest.
Im Rahmen des dänischen Wohlfahrtssystems hast du nicht nur das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern auch – wenn du Kinder hast – die Möglichkeit, Kinder- und Familienhilfe, einschließlich der Betreuung und des Unterrichts deiner Kinder zu beantragen. Mehr Informationen über das dänische Wohlfahrtssystem findest du HIER und in der englischen Version von Borger.dk. Verwende eventuell Google Translate.
Du benötigst eine Steuerkarte
Wenn alles für die Einreise, deine CPR-Nummer und der Krankenversicherungsausweis, erledigt ist, kannst du dich an das Personal des ICS-Büros in Aarhus wenden, um eine Steuerkarte zu bekommen. Folgende Unterlagen musst du mitbringen: Pass respektive Personalausweis, Arbeitsvertrag und eventuelle Eheurkunde.
Alle, die in Dänemark arbeiten und ein Einkommen haben, benötigen eine Steuerkarte. Die benötigt dein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, vor der Auszahlung des Lohns/Gehalts an dich automatisch Steuern abzuziehen und sie an die Finanzbehörde SKAT zu überweisen.
Aus der Steuerkarte ersiehst du, wie viel Prozent Steuern vom Lohn minus der Abzüge/Freibeträge zu zahlen sind. Dieser Satz wird auf Grund eines Vorauszahlungsbescheids berechnet. Das heißt, du musst angeben, welches Einkommen und welche eventuellen Abzüge/Freibeträge du für den Rest des Jahres erwartest.
Dazu musst du ein Formular ausfüllen, das du HIER findest und ausdrucken kannst.
Das Formular gibt u.a. einen Überblick über die etwaigen Abzüge. Mehr sehen unter STEUERKARTE.
Digitale Signatur, digitale Post und „Selbsteingabeverfahren“
Das internationale Bürgerservicezentrum von Aarhus hilft dir auch dabei, eine NEMID/MitID – deine persönliche digitale Signatur – zu bekommen und eine sogenannte „e-boks“ für deine elektronische Post zu eröffnen.
Du benötigst diesen elektronischen Briefkasten (e-boks), weil die dänischen Behörden jetzt fast alle Post an die Bürger elektronisch versenden, wie z.B. Aufforderung zur Krankenhausuntersuchung, zur TÜV-Prüfung etc. Ein großer Teil der Sachbearbeitung und Kommunikation mit den Bürgern basiert auf dem sog. „elektronischen Selbsteingabeverfahren“. In vielen Fällen ist es obligatorisch, dieses Verfahren zu verwenden. Das heißt, du musst im Internet –z.B. auf www.borger.dk oder auf der Webseite der Ringkøbing-Skjern Kommune www.rksk.dk – Formulare ausfüllen und Anträge und Unterlagen elektronisch übersenden. Dazu benötigst du deine persönliche digitale Signatur.
Die NemID/MitID benötigst du auch im Onlinebanking. Viele Unternehmen, u.a. die Versicherungsgesellschaften, verlangen auch deine digitale Signatur für ihr Online-Verfahren.
Du kannst nach dem vollendeten 15. Lebensjahr eine NemID bekommen, wenn du eine dänische CPR-Nummer hast und eine gültige Identifikation vorweisen kannst, wie z.B. einen Pass, eine dänische Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild, einen Führerschein, Geburts- oder Namensschein und/oder Krankenversicherungsausweis.
Mehr zur Digitale Signatur erfahren Sie hier.
Staatsbürger der nordischen Länder:
Als Staatsangehöriger eines der nordischen Länder kannst du nach Dänemark frei umziehen, um hier zu arbeiten und zu wohnen. Du benötigst keine spezielle Aufenthaltserlaubnis.
Wenn du mehr als drei Monate hier arbeiten willst, erhältst du eine dänische CPR-Nummer. Wenn du drei Monate oder kürzer hier arbeitest, benötigst du nur eine Steuerkarte.
Du kannst dich wie alle anderen Ausländer an den internationalen Bürgerservice in Aarhus wenden. Aber auch der BÜRGERSERVICE der Ringkøbing-Skjern Kommune wird dir bei dem Verfahren helfen.
Verwende bitte die aktuelle ICS-CHECKLISTE für Bürger aus den nordischen Ländern um zu sehen, welche Formulare und Unterlagen du mitbringen musst.
Staatsbürger außerhalb der EU und Skandinavien
Wenn du Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU/EWR und des Nordens bist, benötigst du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um in Dänemark zu leben und zu arbeiten. Diese Erlaubnis muss du beantragen und erwerben, bevor du nach Dänemark umziehst.
Es hängt vor allen Dingen von deinen Qualifikationen ab, ob du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen kannst. Eine Reihe von Sonderregelungen ermöglicht es hochqualifizierten Ausländern, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
So gibt es eine sogenannte „Positivliste“, die eine Übersicht über dänische Branchen ist, die zurzeit qualifizierte Fachleute benötigen. Personen, die in einer dieser Branchen einen Job bekommen und die erforderlichen Qualifikationen haben, können besonders leicht eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
Mehr Informationen über verschiedene berufsabhängige Regelungen findest du HIER. Diese Seiten gibt es nur auf Dänisch und Englisch. Verwende deshalb eventuell Google Translate.
HIER kannst du mehr darüber lesen, wie du als Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU/EWR die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragst.
Das Verfahren hat DREI STUFEN.
- Eine ”Caseorder ID” (eine case number/Identifikationsnummer) beantragen. Für die Ausfüllung des Antragsformulars benötigst du die Caseorder ID.
- Eine Gebühr bezahlen. Sie können die Gebühr auf der entsprechenden Antragsseite auf nyidanmark.dk unter der Registerkarte „Antrag“ einsehen und bezahlen.
- Einen Antrag online stellen
Am einfachsten ist es für dich, wenn du deinen Arbeitgeber oder eine andere Person in Dänemark bevollmächtigst, in deinem Namen diesen digitalen Antrag zu stellen.
Das Verfahren dauert normalerweise einen bis drei Monate, je nachdem welcher Arbeitsantrag gestellt wird.
Ein gültiger Pass ist wichtig
Die Länge der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Länge deines Arbeitsvertrages ab. Normalerweise wird sie für vier Jahre gegeben, wenn der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ist. Die Länge der Erlaubnis kann jedoch gekürzt werden, wenn dein Pass eine kürzere Gültigkeit hat. In dem Fall musst du eine Verlängerung beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird nur bis drei Monate vor dem Ablauf deines Passes gegeben. Du solltest dir deshalb überlegen, vor dem Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis die Gültigkeit deines Passes zu verlängern oder einen neuen Pass zu beantragen.
Wenn du die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen hast, hilft dir der internationale Bürgerservice mit dem Antrag für eine dänische Personennummer (CPR-Nummer), eine Steuerkarte etc.. Finde die neueste ICS-CHECKLISTE.