EU/EWG-Bürger – Verfahren Schritt für Schritt
Die Anleitung unten bezieht sich zunächst einmal auf dich als EU/EWG-Bürger, wenn du in der Ringkøbing-Skjern Kommune einen Job gefunden hast und hier wohnen möchtest.
Gemäß den „EU-Regeln der freien Beweglichkeit können STAATSBÜRGER DER EU/EWR UND DER SCHWEIZ in Dänemark frei einreisen, um hier zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen. Wenn du planst, sechs Monate oder kürzer hier zu sein, benötigst du keine Aufenthaltserlaubnis. Planst du aber, drei Monate oder länger in Dänemark zu arbeiten, ist es vorteilhaft, dich sofort registrieren zu lassen und eine CPR-Nummer (dänische Personennummer) zu beantragen.
EU-Bürger sind Staatsangehörige aus Belgien, Bulgarien, Zypern (nur aus dem griechisch-zypriotischen Gebiet), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Schweden, sowie Deutschland, Ungarn und Österreich.
EWR-Bürger sind Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Kommst du aus Norwegen, gelten jedoch die Bestimmungen für nordische Staatsbürger.
Für Staatsangehörige aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU/EWR-Staatsbürger.
Das Büro in Aarhus hilft dir mit dem Verfahren, das unter drei Behörden aufgeteilt ist: Der Staatsverwaltung, der Kommune und der Finanzbehörde SKAT.
Erster Schritt: Aufenthaltserlaubnis beantragen
Du musst einen sog. EU-Aufenthaltsausweis bei der Staatsverwaltung beantragen. Ein Antragsformular OD1 findest du auf der Internetseite New to Denmark. Das Formular musst du ausdrucken und ausfüllen. Das ICS in Aarhus hilft dir vor Ort gern dabei.
Folgende Unterlagen musst du mitbringen: Pass respektive Personalausweis, Lichtbild und einen Nachweis für deine Aufenthaltserlaubnis, z.B. in der Form eines Arbeitsvertrags oder einer Arbeitgebererklärung. Mehr Informationen über den Antrag und die erforderlichen Nachweise oder Papiere findest du in der aktuellen Checkliste der ICS.
Umzug anmelden und CPR-Nummer beantragen
Nachdem du deine Aufenthaltserlaubnis bekommen hast, ist der nächste Schritt, deine Einreise registrieren zu lassen. Im ICS-Büro in Aarhus hilft die Aarhus Kommune im Namen der Ringkøbing-Skjern Kommune mit der Umzugsanmeldung und dem Antrag auf eine dänische CPR-Nummer – eine Personennummer, die alle Einwohner von Dänemark haben.
Wenn du deinen Umzug anmeldest, musst du einen festen Wohnsitz in der Kommune haben. Dies ist auch erforderlich, um eine CPR-Nummer zu bekommen. Ebenfalls musst du in den Wohnsitz eingezogen sein, um eine CPR-Nummer zu bekommen.
Du musst Nachweise für deinen Wohnsitz in der Ringkøbing-Skjern Kommune mitbringen, wie z.B. einen Mietvertrag, eine Bescheinigung vom Vermieter – siehe ein Beispiel HIER oder in einigen Fällen den Arbeitsvertrag, aus dem der genaue Wohnsitz, das Datum usw. deutlich hervorgeht. Wenn du verheiratet oder geschieden bist, musst du auch die Ehe- oder eventuelle Scheidungsurkunde mitbringen, auch wenn dein Ehegatte/-in nicht mit nach Dänemark umzieht.
Wenn ein Ehegatte/-in, Partner/-in und Kinder mitziehen, müssen sie sich mit dir persönlich anmelden, die Einreise registrieren lassen und eine Aufenthaltserlaubnis und CPR-Nummer beantragen. In dem Fall müsst ihr die Ehe- oder Partnerurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Pass oder Personalausweis, Lichtbilder u.a.m. mitbringen.
Bedenke bitte, dass die eventuellen Trau-, Scheidungs- und Geburtsurkunden in skandinavischer, englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sein müssen. Gegebenenfalls musst du sie deshalb übersetzen lassen, je nachdem aus welchem Land du kommst.
Es gelten besondere Regeln, wenn dein Partner/-in nicht Bürger/-in eines EU-Staates oder eines nordischen Landes ist. Prüfe immer die aktuellen ICS-Checklisten, damit du sicher bist, vor der Reise nach Aarhus alle Unterlagen zu haben.
Die gelbe Gesundheitskarte
Wenn du eine CPR-Nummer bekommen hast, und die Einreise in die Kommune registriert ist, bist du durch die generelle dänische Krankenversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass du im Falle von Krankheit eine kostenlose ärztliche Behandlung bekommen kannst. Aus einer Liste über praktizierende Ärzte in der Ringkøbing-Skjern Kommune musst du einen bestimmten Arzt auswählen.
Das ICS in Aarhus sorgt dafür, dass du später mit der Post den nationalen Ausweis dafür erhältst, dass du durch die öffentliche Krankenversicherung abgesichert bist.
Diesen Ausweis nennen wir die DET GULE SundhedSKORT. Die Karte musst du immer mitbringen, wenn du dich an den Arzt, das Krankenhaus oder bei anderen Gesundheitsangeboten meldest.
Im Rahmen des dänischen Wohlfahrtssystems hast du nicht nur das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern auch – wenn du Kinder hast – die Möglichkeit, Kinder- und Familienhilfe, einschließlich der Betreuung und des Unterrichts deiner Kinder zu beantragen.
Mehr Informationen über das dänische Wohlfahrtssystem findest du HIER und in der englischen Version von Borger.dk. Verwende eventuell Google Translate.
Du benötigst eine Steuerkarte
Wenn alles für die Einreise, deine CPR-Nummer und der Krankenversicherungsausweis, erledigt ist, kannst du dich an das Personal des ICS-Büros in Aarhus wenden, um eine Steuerkarte zu bekommen. Folgende Unterlagen musst du mitbringen: Pass respektive Personalausweis, Arbeitsvertrag und eventuelle Eheurkunde.
Alle, die in Dänemark arbeiten und ein Einkommen haben, benötigen eine Steuerkarte. Die benötigt dein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, vor der Auszahlung des Lohns/Gehalts an dich automatisch Steuern abzuziehen und sie an die Finanzbehörde SKAT zu überweisen.
Aus der Steuerkarte ersiehst du, wie viel Prozent Steuern vom Lohn minus der Abzüge/Freibeträge zu zahlen sind. Dieser Satz wird auf Grund eines Vorauszahlungsbescheids berechnet. Das heißt, du musst angeben, welches Einkommen und welche eventuellen Abzüge/Freibeträge du für den Rest des Jahres erwartest.
Mehr sehen unter STEUERKARTE.
Wenn du in Dänemark ein Einkommen hast, muss der Arbeitgeber deinen Lohn/dein Gehalt auf ein Bankkonto überweisen. Alle Privatpersonen und Unternehmen in Dänemark benötigen ein NemKonto für Zahlungen der öffentlichen Hand, wie z.B. Steuerrückzahlungen.
Digitale Signatur, digitale Post und „Selbsteingabeverfahren“
Das internationale Bürgerservicezentrum von Aarhus hilft dir auch dabei, eine MitID – deine persönliche digitale Signatur – zu bekommen und eine sogenannte „e-boks“ für deine elektronische Post zu eröffnen.
Du benötigst diesen elektronischen Briefkasten (e-boks), weil die dänischen Behörden jetzt fast alle Post an die Bürger elektronisch versenden, wie z.B. Aufforderung zur Krankenhausuntersuchung, zur TÜV-Prüfung etc. Ein großer Teil der Sachbearbeitung und Kommunikation mit den Bürgern basiert auf dem sog. „elektronischen Selbsteingabeverfahren“. In vielen Fällen ist es obligatorisch, dieses Verfahren zu verwenden. Das heißt, du musst im Internet –z.B. auf www.borger.dk oder auf der Webseite der Ringkøbing-Skjern Kommune www.rksk.dk – Formulare ausfüllen und Anträge und Unterlagen elektronisch übersenden. Dazu benötigst du deine persönliche digitale Signatur.
Die MitID benötigst du auch im Onlinebanking. Viele Unternehmen, u.a. die Versicherungsgesellschaften, verlangen auch deine digitale Signatur für ihr Online-Verfahren.
Du kannst nach dem vollendeten 13. Lebensjahr eine MitID bekommen, wenn du eine dänische CPR-Nummer hast und eine gültige Identifikation vorweisen kannst, wie z.B. einen Pass, eine dänische Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild, einen Führerschein, Geburts- oder Namensschein und/oder Krankenversicherungsausweis.
Mehr zur Digitale Signatur erfahren Sie hier.
AUTO/FÜHRERSCHEIN
Wenn du nach Dänemark umziehst und ein Auto mit ausländischem Kennzeichen hast, musst du spätestens 30 Tage nach dem Umzug dein Auto registrieren lassen.
Mehr Infos dazu und zum Führerschein hier.