Staatsbürger außerhalb der EU/EGW und Skandinavien
Wenn du Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU/EWR und des Nordens bist, benötigst du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um in Dänemark zu leben und zu arbeiten. Diese Erlaubnis muss du beantragen und erwerben, bevor du nach Dänemark umziehst.
Es hängt vor allen Dingen von deinen Qualifikationen ab, ob du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen kannst. Eine Reihe von Sonderregelungen ermöglicht es hochqualifizierten Ausländern, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
So gibt es eine sogenannte „Positivliste“, die eine Übersicht über dänische Branchen ist, die zurzeit qualifizierte Fachleute benötigen. Personen, die in einer dieser Branchen einen Job bekommen und die erforderlichen Qualifikationen haben, können besonders leicht eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
Mehr Informationen über verschiedene berufsabhängige Regelungen findest du HIER. Diese Seiten gibt es nur auf Dänisch und Englisch. Verwende deshalb eventuell Google Translate.
HIER kannst du mehr darüber lesen, wie du als Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU/EWR die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragst.
Das Verfahren hat DREI STUFEN.
- Eine ”Caseorder ID” (eine case number/Identifikationsnummer) beantragen. Für die Ausfüllung des Antragsformulars benötigst du die Caseorder ID.
- Eine Gebühr bezahlen. Sie können die Gebühr auf der entsprechenden Antragsseite auf nyidanmark.dk unter der Registerkarte „Antrag“ einsehen und bezahlen.
- Einen Antrag online stellen
Am einfachsten ist es für dich, wenn du deinen Arbeitgeber oder eine andere Person in Dänemark bevollmächtigst, in deinem Namen diesen digitalen Antrag zu stellen.
Ein gültiger Pass ist wichtig
Die Länge der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Länge deines Arbeitsvertrages ab. Normalerweise wird sie für vier Jahre gegeben, wenn der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ist. Die Länge der Erlaubnis kann jedoch gekürzt werden, wenn dein Pass eine kürzere Gültigkeit hat. In dem Fall musst du eine Verlängerung beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird nur bis drei Monate vor dem Ablauf deines Passes gegeben. Du solltest dir deshalb überlegen, vor dem Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis die Gültigkeit deines Passes zu verlängern oder einen neuen Pass zu beantragen.
Wenn du die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen hast, hilft dir der internationale Bürgerservice mit dem Antrag für eine dänische Personennummer (CPR-Nummer), eine Steuerkarte etc.. Finde die neueste ICS-CHECKLISTE.