Staatsbürger der nordischen Länder:
Als Staatsangehöriger eines der nordischen Länder kannst du nach Dänemark frei umziehen, um hier zu arbeiten und zu wohnen. Du benötigst keine spezielle Aufenthaltserlaubnis.
Die Regeln gelten für Staatsbürger der nordischen Länder, d.h. außer Dänemark: Norwegen, Schweden, Finnland und Island.
Wenn du mehr als drei Monate hier arbeiten willst, erhältst du eine dänische CPR-Nummer. Wenn du drei Monate oder kürzer hier arbeitest, benötigst du nur eine Steuerkarte.
Du kannst dich wie alle anderen Ausländer an den internationalen Bürgerservice in Aarhus wenden. Aber auch der BÜRGERSERVICE der Ringkøbing-Skjern Kommune wird dir bei dem Verfahren helfen.
Verwende bitte die aktuelle ICS-CHECKLISTE für Bürger aus den nordischen Ländern um zu sehen, welche Formulare und Unterlagen du mitbringen musst.