Steuerkarte
Alle, die in Dänemark arbeiten und ein Einkommen haben, müssen eine Steuerkarte haben. Die Steuerkarte benötigt dein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, vor der Auszahlung des Lohns/Gehalts an dich automatisch Steuern abzuziehen und sie an die Finanzbehörde SKAT zu überweisen.
Aus der Steuerkarte ersiehst du, wie viel Prozent Steuern vom Lohn minus der Abzüge/Freibeträge zu zahlen sind. Dieser Satz wird auf Grund eines Vorauszahlungsbescheids berechnet. Das heißt, du musst angeben, welches Einkommen und welche eventuellen Abzüge/Freibeträge du für den Rest des Jahres erwartest.
Die Finanzbehörde SKAT erstellt am Ende des Jahres eine Übersicht (den Steuerbescheid) über dein Einkommen und die abgezogenen Steuern. Der Steuerbescheid liegt dann im März vor. Im Steuerbescheid ist angegeben, ob du eine Steuernachzahlung leisten musst oder einen Anspruch auf eine Steuerrückzahlung hast.
Die Finanzbehörde SKAT bekommt die meisten Auskünfte direkt von den Arbeitgebern, Banken, Gewerkschaften und der Arbeitslosenversicherung. Du bist aber verpflichtet, die Eintragungen selbst zu kontrollieren und es der Finanzbehörde SKAT mitzuteilen, wenn sie nicht korrekt sind.
Mehr über das dänische Steuersystem, und was die Steuern finanzieren, findest du HIER.