Krankenversicherung
Dänemark hat ein umfassendes Volksgesundheits- und Krankenversicherungssystem, das freie ärztliche Hilfe und freie Behandlung im Krankenhaus anbietet.
Wenn du in Dänemark arbeitest und dich im Land legal aufhältst, bist du durch die generelle dänische Krankenversicherung abgesichert. Nach der Einreise ins Land musst du aus einer Liste über praktizierende Ärzte einen Arzt auswählen. Du erhältst auch einen nationalen Krankenversicherungsausweis, „Det gule sundhedskort“, einen Beweis dafür, dass du durch die öffentliche Krankenversicherung abgesichert bist. Die Karte enthält deine Daten und den Namen deines Arztes.
Grundsätzlich ist dein Arzt für deine ärztliche Betreuung zuständig. Er kann gegebenenfalls auf Spezialisten oder auf die Behandlung im Krankenhaus verweisen.
Der Arzt, den man auch oft als „Familienarzt“ bezeichnet, hat verschiedene Regeln für Terminvereinbarung, Telefonzeiten u.ä.. Außerhalb der normalen Arbeitszeit informiert ein Anrufbeantworter normalerweise über den Kontakt zu einem Notarzt.
Bei schweren Unfällen und akuter Krankheit: 112 wählen.
Kinder sind bis zu ihrem vollendeten15. Lebensjahr durch die Krankenversicherung ihres Vaters oder ihrer Mutter abgesichert. Danach erhalten sie ihren eigenen Krankenversicherungsausweis und haben das Recht, ihren eigenen Arzt auszuwählen.
Du musst die gelbe Gesundheitskarte immer mitbringen, wenn du dich an den Arzt, das Krankenhaus oder bei anderen Gesundheitsangeboten meldest. Auch beim Zahnarzt oder Physiotherapeuten, deren Behandlung teilweise von öffentlicher Hand finanziert wird, musst du die gelbe Karte mitbringen.
Die gelbe Gesundheitskarte kannst du in vielen Fällen als Nachweis verwenden, u.a. in den Bibliotheken der Ringkøbing-Skjern Kommune, wo die gelbe Karte als Bibliotheksausweis gilt.
Du kannst auf Englisch mehr lesen über das dänische Gesundheitssystem HIER. Hier findest du auch Auskünfte über die Möglichkeiten für Dolmetscherhilfe.
Verwende Google Translate für die deutsche Übersetzung.