Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Wie du eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bekommst, hängt ausschließlich davon ab, aus welchem Land du kommst. Weitere Informationen hier: Umziehen - Schritt für Schritt.
Staatsbürger aus den nordischen Ländern
Bürger aus anderen nordischen Ländern können frei nach Dänemark umziehen um zu arbeiten, zu studieren oder sich im Land aufhalten. Du musst dich nur ins CPR-Register eintragen lassen, wenn du länger als drei Monate hier arbeitest.
Die Regeln gelten für Staatsbürger der nordischen Länder, d.h. außer Dänemark: Norwegen, Schweden, Finnland und Island.
Bürger der EU/EWR und aus der Schweiz
Gemäß den „EU-Regeln der freien Beweglichkeit können Staatsbürger der EU/EWR und der Schweiz in Dänemark frei einreisen, um hier zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen. Wenn du planst, sechs Monate oder kürzer hier zu sein, benötigst du keine Aufenthaltserlaubnis. Planst du aber, drei Monate oder länger in Dänemark zu arbeiten, ist es vorteilhaft, dich sofort registrieren zu lassen und eine CPR-Nummer (dänische Personennummer) zu beantragen.
EU-Bürger sind Staatsangehörige aus Belgien, Bulgarien, Zypern (nur aus dem griechisch-zypriotischen Gebiet), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Großbritannien, Schweden, sowie Deutschland, Ungarn und Österreich.
EWR-Bürger sind Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Kommst du aus Norwegen, gelten jedoch die Bestimmungen für nordische Staatsbürger.
Für Staatsangehörige aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU/EWR-Staatsbürger.
Bürger aus Staaten außerhalb des Nordens und der EU/EWR
Für Bürger aus Staaten außerhalb des Nordens und der EU/EWR, die nach Dänemark kommen um zu arbeiten, sind die Regeln komplizierter.
Wenn du spezielle Kompetenzen hast, die von dänischen Unternehmen gefragt sind, kann das Verfahren leichter erfolgen. Für alle Bürger aus Staaten außerhalb des Nordens und der EU/EWR gilt aber, dass sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten müssen, bevor sie ins Land umziehen und zu arbeiten beginnen. Viele Aufenthaltsgenehmigungen beinhalten eine Arbeitserlaubnis, aber es ist wichtig, dass Sie die richtige Genehmigung für die Arbeit haben, die Sie ausüben werden.
Du kannst aber mit einem Touristenvisum Dänemark besuchen.
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