Deine Stimme zählt auch

Demokratie und Redefreiheit

In Dänemark schätzen wir unsere Demokratie und die Meinungs- und Redefreiheit –wir sind auch dafür bekannt!

Wir haben mehr als 1.300 Gesetze in Dänemark. Das allerwichtigste ist das Grundgesetz, das Verfassungsgesetz, welches die grundlegenden Regeln für die dänische Gesellschaft festlegt. Das Grundgesetz sichert unsere Meinungs- und Redefreiheit, Religions- und Versammlungsfreiheit.

Im Grundgesetz steht auch, dass die Gesetzgebung beim Parlament (Folketing), die Vollziehung bei der Regierung und die Rechtsprechung bei den Gerichten liegt.

Die dänische Demokratie ist eine repräsentative Demokratie, das Stimmrecht ist ein wichtiger Teil der Demokratie, weil die Dänen mit ihrer Stimme wählen, wer sie im Parlament, im Regionalrat und im Kommunalrat vertreten soll. Die Gewählten werden Politiker genannt, sie treffen die Entscheidungen über die Entwicklung der Gesellschaft. Sie haben die übergeordnete Verantwortung für die Verwaltung und Leitung aller öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Funktionen, wie z.B. Infrastruktur, Stadt- und Landesplanung, Polizei, Verteidigung, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und andere Schulformen.

Die öffentlichen Aufgaben sind zwischen dem Staat, den fünf Regionen und den 98 Kommunen verteilt.

 

Foto: Folketinget - Fotograf Anders Hviid

 

Das FOLKETINGET hat die Verantwortung für die Gesetzgebung des Landes, einschließlich des jährlichen Haushaltgesetzes, das bestimmt, wozu das Geld im ganzen öffentlichen Sektor ausgegeben wird. Die Regierung ist dafür verantwortlich, mit der Hilfe der Ministerien, der Verwaltung und der größeren und spezialisierten Abteilungen und Institutionen die Gesetzgebung in die Praxis umzusetzen und das Land jederzeit zu regieren. Das Parlament setzt die Rahmen fest, einschließlich der finanziellen Rahmen und der Rahmen der Aufgaben der Regionen und Kommunen.

Die Regionen und Kommunen werden von einem politisch gewählten Regionalrat mit einem Regionalratsvorsitzenden an der Spitze, bzw. einem Kommunalrat mit einem Bürgermeister an der Spitze, geleitet.

Dänemark ist Teil einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den nordischen Ländern und außerdem Mitglied der EU.

 

Wahlrecht und Wählbarkeit

Das Stimmrecht ist ganz entscheidend in der dänischen Demokratie. Dänische Staatsbürger haben das Recht, sich ab dem 18. Lebensjahr an den Wahlen zu beteiligen, d.h. zu stimmen, und gleichzeitig sind sie auch wählbar. Das heißt, dass sie sich bei Wahlen zu den volksgewählten Versammlungen aufstellen lassen können. In Dänemark haben wir die Tradition für eine hohe Teilnahme bei den Wahlen. 

Die Wahlen zu den dänischen vom Volk gewählten Versammlungen finden jedes vierte Jahr statt, die Wahlen zum Parlament können jedoch öfter stattfinden. Jedes fünfte Jahr finden die Wahlen zum EU-Parlament statt. In diesem Parlament hat Dänemark 13 von 751 Mitgliedern.

Als Staatsbürger der EU, von Island oder Norwegen, hast du als Ausländer mit festem Wohnsitz in Dänemark das Wahlrecht und die Wählbarkeit für die regionalen und kommunalen Wahlen. Staatsbürger aus allen anderen Ländern müssen die letzten drei Jahre vor dem Wahltag in Dänemark, Grönland oder den Färöern einen festen Wohnsitz gehabt haben, um das Stimmrecht und die Wählbarkeit zu erlangen.

Nur dänische Staatsbürger haben das Stimmrecht und die Wählbarkeit zum Parlament.

 

Sitzungssaal des Ringkøbing-Skjern Kommunalrates - Foto:rksk

Ioana und Sorin

 

Alle haben uns sehr freundlich willkommen geheißen

„Wir lieben unser Land Rumänien, aber jetzt mögen wir auch Dänemark sehr, und es ist jetzt unser Zuhause geworden“, sagt der 37-jährige Sorin Ungureanu, der sich mit seiner Frau Ioana und ihren beiden Kindern so gut eingelebt haben, dass sie im Herbst 2017 ihr Traumhaus in Borris gekauft haben. Borris ist ein Dorf mit ca. 800 Einwohnern. 

„Wir wohnen hier seit 2011 und unsere Kinder sind – so wie wir Erwachsene allmählich auch – in der örtlichen Gemeinschaft voll integriert. Die Einwohner des Dorfes haben uns sehr freundlich willkommen geheißen. Alle sind bereit, uns zu helfen, und wir wohnen hier sehr gern“, sagt Sorin und lächelt seinen dänischen Freund, Erling Søndergaard, zu. Er hat der Familie mit dem Kauf des Hauses geholfen und nimmt als Freund der Familie am Gespräch darüber teil, warum Sorin und Ioana nach Dänemark kamen, und wie sie sich als ausländische Familie in der Ringkøbing-Skjern Kommune befinden.

„Wir haben euch auch gern. Wir spüren ja, dass ihr gern hier lebt, und ihr habt auch selbst viel dafür getan, ein Teil der Gemeinschaft zu werden“, betont Erling und weist darauf hin, dass Sorin u.a. eine Turngruppe für Väter mit Kindern und eine Tischtennismannschaft geleitet hat.

Ioana und Sorin, lies die ganze Geschichte hier

 

Iwona og Jarek

 

Die Natur und viele Möglichkeiten für Kinder gaben den Ausschlag

Das Wichtigste bei der Wahl der Ringkøbing Skjern Kommune in Dänemark als Wohnort, sind die guten Bedingungen für Kinder und die schöne Natur, heben Iwona und Jarek hervor, wenn sie über ihre Wahl des Wohnortes reden. Iwona und Jarek wohnen seit zwei Jahren zusammen mit ihrem gemeinsamen Sohn Diego und Jareks Kindern Manuel und Karolina in Finderup.

”Die Kindergärten und Schulen sind wirklich gut. Sie tun viel dafür, dass die Kinder sich gut entwickeln. Die Kinder arbeiten unter anderem mit Holz und kochen zusammen, auch wenn es manchmal etwas gefährlich ist, dass sie mit Messern hantieren. Ausserdem kommen sie sehr viel raus in die Natur und das bei jedem Wetter. Das ist so gesund für die Kinder”, sagt Iwona.

”Aber das Beste ist, dass man hier auch gut leben kann, man arbeitet und arbeitet nicht nur, sondern arbeitet um in der Freizeit gut leben zu können.” Sagt Iwona und Jarek stimmt ihr zu. Er kam hier nach Dänemark um zu arbeiten, da er als selbstständiger Automechaniker mit Baufirma bis jetzt immer nur gearbeitet hat und es trotzdem mehr schlecht als recht zum Leben reichte. Außerdem hatte er keine Freizeit.”

Iwona og Jarek, lies die ganze Geschichte hier