Demokratie und Redefreiheit
In Dänemark schätzen wir unsere Demokratie und die Meinungs- und Redefreiheit –wir sind auch dafür bekannt!
Wir haben mehr als 1.300 Gesetze in Dänemark. Das allerwichtigste ist das Grundgesetz, das Verfassungsgesetz, welches die grundlegenden Regeln für die dänische Gesellschaft festlegt. Das Grundgesetz sichert unsere Meinungs- und Redefreiheit, Religions- und Versammlungsfreiheit.
Im Grundgesetz steht auch, dass die Gesetzgebung beim Parlament (Folketing), die Vollziehung bei der Regierung und die Rechtsprechung bei den Gerichten liegt.
Die dänische Demokratie ist eine repräsentative Demokratie, das Stimmrecht ist ein wichtiger Teil der Demokratie, weil die Dänen mit ihrer Stimme wählen, wer sie im Parlament, im Regionalrat und im Kommunalrat vertreten soll. Die Gewählten werden Politiker genannt, sie treffen die Entscheidungen über die Entwicklung der Gesellschaft. Sie haben die übergeordnete Verantwortung für die Verwaltung und Leitung aller öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Funktionen, wie z.B. Infrastruktur, Stadt- und Landesplanung, Polizei, Verteidigung, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und andere Schulformen.
Die öffentlichen Aufgaben sind zwischen dem Staat, den fünf Regionen und den 98 Kommunen verteilt.
Foto: Folketinget - Fotograf Anders Hviid
Das FOLKETINGET hat die Verantwortung für die Gesetzgebung des Landes, einschließlich des jährlichen Haushaltgesetzes, das bestimmt, wozu das Geld im ganzen öffentlichen Sektor ausgegeben wird. Die Regierung ist dafür verantwortlich, mit der Hilfe der Ministerien, der Verwaltung und der größeren und spezialisierten Abteilungen und Institutionen die Gesetzgebung in die Praxis umzusetzen und das Land jederzeit zu regieren. Das Parlament setzt die Rahmen fest, einschließlich der finanziellen Rahmen und der Rahmen der Aufgaben der Regionen und Kommunen.
Die Regionen und Kommunen werden von einem politisch gewählten Regionalrat mit einem Regionalratsvorsitzenden an der Spitze, bzw. einem Kommunalrat mit einem Bürgermeister an der Spitze, geleitet.
Dänemark ist Teil einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den nordischen Ländern und außerdem Mitglied der EU.
Wahlrecht und Wählbarkeit
Das Stimmrecht ist ganz entscheidend in der dänischen Demokratie. Dänische Staatsbürger haben das Recht, sich ab dem 18. Lebensjahr an den Wahlen zu beteiligen, d.h. zu stimmen, und gleichzeitig sind sie auch wählbar. Das heißt, dass sie sich bei Wahlen zu den volksgewählten Versammlungen aufstellen lassen können. In Dänemark haben wir die Tradition für eine hohe Teilnahme bei den Wahlen.
Die Wahlen zu den dänischen vom Volk gewählten Versammlungen finden jedes vierte Jahr statt, die Wahlen zum Parlament können jedoch öfter stattfinden. Jedes fünfte Jahr finden die Wahlen zum EU-Parlament statt. In diesem Parlament hat Dänemark 13 von 751 Mitgliedern.
Als Staatsbürger der EU, von Island oder Norwegen, hast du als Ausländer mit festem Wohnsitz in Dänemark das Wahlrecht und die Wählbarkeit für die regionalen und kommunalen Wahlen. Staatsbürger aus allen anderen Ländern müssen die letzten drei Jahre vor dem Wahltag in Dänemark, Grönland oder den Färöern einen festen Wohnsitz gehabt haben, um das Stimmrecht und die Wählbarkeit zu erlangen.
Nur dänische Staatsbürger haben das Stimmrecht und die Wählbarkeit zum Parlament.
Sitzungssaal des Ringkøbing-Skjern Kommunalrates - Foto:rksk